Mitgliedsantrag
Du kannst ganz einfach beim AKV Mitglied werden, indem Du Dir entweder den Mitgliedsantrag herunterlädst oder direkt den Online Antrag (in Arbeit) ausfüllst.
Mitgliedsbeiträge
Die hier aufgeführten Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Der Beitragseinzug im Folgejahr des Eintritts wird jährlich im Februar/März des aktuellen Jahres duchgeführt.
Bei unterjährigen Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der vollständige Mitgliedsbeitrag im Juli/Augugst und bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte der halbe Mitgliedsbeitrag im November/Dezember des selben Jahres eingezogen.
Die einmalige Aufnahmegebühr pro Person wird auch bei unterjährigen Eintritt nicht anteilig berechnet.
Gültig ab 01.01.2025
Schüler:in und Jugendliche:r bis einschließlich 17 Jahre | 110,00 € |
Student:in, Auszubildende:r | 140,00 € |
Erwachsene/r ab 18 Jahre | 170,00 € |
Ehepaar | 225,00 € |
Familie mit Kinder unter 18 Jahren | 265,00 € |
Förderndes Mitglied (auf Vorschlag der Vorstandschaft) | 60,00 € |
Aufnahmegebühr einmalig pro Person | 50,00 € |
Hinweise zu Änderungen & Bescheinigungen
Bitte sendet Änderungen wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. per E-Mail an .
Voraussetzung für einen ermäßigten Beitrag für Schüler:innen, Student:innen und Auszubildende ist der jährliche, unaufgeforderte Nachweis bis Ende Januar des jeweiligen Jahres. Dieser kann per E-Mail an gesendet werden oder in den AKV Briefkasten am Bootshaus eingeworfen werden. Anderenfalls wird der normale Beitrag erhoben. Ein ermäßigter Beitrag ist generell nur bis zum 27. Lebensjahr möglich.
Bootsplatzgebühren
Es besteht kein Anspruch auf einen Bootsplatz. Ein Bootsplatz kann nur vergeben werden, sofern ein Platz vorhanden ist und sich das Vereinsmitglied aktiv am Kanusport beteiligt. Ein Bootsplatz als reine Lagermöglichkeit ohne sportliche Beteiligung wird nicht vergeben.
Bootsplatz Jugend bis 17 Jahre | 25,00 € |
Bootsplatz Erwachsener ab 18 Jahre | 50,00 € |
Bitte beachten Sie folgende Informationen und Links:
Satzung des Augsburger-Kajak Vereins e.V.