Bootshaus- und Geländeordnung (Stand 2023)
Für alle Mitglieder des Augsburger Kajak Vereins und der Kanu Schwaben Augsburg gibt es keine Zutritts- und Aufenthaltsbeschränkungen zum Vereinsgelände und dem Bootshaus. Dies gilt nicht bei Veranstaltungen laut Aushang, wenn das Gelände reserviert ist. Es ist allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich bei gegenseitiger Rücksichtnahme zu entspannen, zu erholen und einer sportlichen Betätigung nachzugehen. Folgende Regeln wurden von den Vorständen beider Vereine beschlossen und zu beachten:
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet dazu beizutragen, dass auf dem Vereinsgelände sowie im Bootshaus Ordnung und Sauberkeit herrscht, anfallender Müll ist selbst in den vorhandenen Abfallcontainern zu entsorgen.
2. Bootshausschlüssel dürfen nicht an fremde Personen weitergegeben werden. Ausnahmen regelt der Vorstand.
3. Die Bootshaustüren sind jeweils von dem/den letzten, der/die das Bootshaus nach den genannten Zeiten verlassen zu verschließen. Die Türen der Bootslager als auch die Eingangstore sind zu schließen.
Es gelten folgende Schließzeiten:
1.5. – 31.10.: Abschließen aller Türen ab 22.00 Uhr
1.11. – 30.4.: Abschließen aller Türen ab 20.00 Uhr
4. Beim Verlassen des Vereinsgeländes sind alle elektrischen Geräte vom Netz zu trennen, alle Türen, Tore und Fenster sicher zu verschließen. Die Athletikräume sind jeweils nach Beendigung des Trainings abzuschließen.
5. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur unter Anleitungen eines Übungsleiters trainieren. Der Aufenthalt von Kindern ist nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen zulässig.
6. Alle Geräte in den Athletikräumen sind nach dem Gebrauch an den vorgesehenen Lagerort zurückzulegen. Zu den reservierten Trainingszeiten ist kein individuelles Training möglich.
7. Auf die Sauberkeit in den Umkleideräumen und sonstigen Sanitären Anlagen ist zu achten. Das Trocknen nasser Kleindung über Nacht im Bootshaus ist nicht zulässig. Alle Kleidungsstücke und Sportsachen sind beim Verlassen des Bootshauses mitzunehmen. Liegen gebliebene Sachen werden entfernt und nach kurzzeitiger Aufbewahrung entsorgt.
8. Den Vereinsmitgliedern ist es gestattet, im Einzelfall und nur in geringer Anzahl Gäste mitzubringen. Sie sind jeweils für ihre Gäste verantwortlich. Für Gäste wird im Schadensfall vom Verein grundsätzlich keine Haftung übernommen.
9. Das Betreten der Bootslagerhallen ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Das Entnehmen und Lagern der Boote ist mit größter Sorgfalt und Rücksicht auf andere Boote vorzunehmen. Für Schäden durch unsachgemäßes Lagern haftet der jeweilige Verursacher.
Boote und Paddel können auf dem jeweils angemieteten Lagerplatz gegen Diebstahl gesichert werden. Es ist nur die Lagerung des eigenen Bootes erlaubt. Für gestohlenen oder beschädigte Boote wird von den Vereinen keine Haftung übernommen.
Alle privaten Boote und Ausrüstungen sind mit Namen des Besitzers zu kennzeichnen. Generell ist das Einlagern von Booten nur mit dem jeweiligen Bootswart abzustimmen. Für das Einlagern der Boote wird vom jeweiligen Verein eine Gebühr erhoben.
10. Vereinseigene Boote, Ausrüstungen und das Inventar sind pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung zu reinigen. Die Boote sind nach dem Reinigen wieder zu komplettieren. Defekte sind sofort dem jeweiligen Bootswart zu melden.
11. Das Reparieren von Booten im Bootshaus ist nicht gesattet. Reparierte Boote können kurzzeitig (ein Tag) im Foyer zum Trocknen aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Verunreinigung der Böden oder Wände durch Kleber etc. entstehen. Für entstandene Schäden haftet der Bootseigentümer.
12. Veranstaltungen im gesamten Bootshaus sind nur im Ausnahmefall nach vorheriger Abstimmung mit den Vorständen beider Vereine gestattet. Über Veranstaltungen, die ausschließlich im jeweiligen Vereinsraum stattfinden, entscheidet jeder Vereinsvorstand eigenständig.
13. Das Aufhängen von Bildern oder das Aufstellen/Aufbewahren sonstiger Gegenstände ist nur nach Zustimmung der Vorstände beider Vereine zulässig.
14. Fahrräder sind auf den vorgesehenen Flächen beim Haupteingang anzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. Für entwendete Fahrräder kann keine Haftung übernommen werden.
15. Bei Feststellung eines Einbruches in das Vereinsgelände oder Gebäude ist die Polizei und der jeweilige Vorstand zu informieren. Zur Spurensicherung darf nichts verändert werden.
16. Lagerfeuer dürfen nur bei Vereinsveranstaltungen in der vorgesehenen Feuerstelle angezündet werden. Eimer mit Löschwasser sind bereit zu halten, bei Verlassen des Feuers ist dieses abzulöschen und die Feuerstelle. Die Feuerschale ist zeitnah zu reinigen.
17. Im Vereinsgebäude herrscht generelles Rauchverbot.
18. Haustiere sind im Bootshaus nicht gestattet.